Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, ab 16 Jahren. Sonderklasse für Traktoren.
Die Klasse L ist eine der Sonderklassen für Zugmaschinen und wird bei der Verkehrsakademie & Fahrschule Bremen zusammen mit der Klasse T angeboten. Darunter fallen Zugmaschinen, zum Beispiel Traktoren, sowie Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. Diese Zwecke sind in § 6 der Fahrerlaubnisverordnung definiert.
Was darfst du fahren? Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, sofern sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dazu selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge im entsprechenden Rahmen.
Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto.
Ablauf: Die Ausbildung umfasst den Theorieunterricht und die praktische Prüfung. Welche Regelungen für Anhänger gelten und welche Fahrzeuge die Klasse L einschließt, erläutern wir dir gerne im persönlichen Austausch.
Besonderheiten: Deine Fragen kannst du auch über unser Kontaktformular an uns richten.
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